Das Internet bietet eine Bandbreite an Bildern, Logos, Zitaten, Texten und vieles mehr. Diese sind meist sogar über die Suchmaschine frei auffindbar und laden gerade dazu ein, sie für eigene Zwecke zu benutzen.
Hier müssen Sie allerdings aufpassen. Das bedeutet nämlich nicht, dass Sie diese frei für eigene Zwecke nutzen dürfen. Hier kommt das Urheberrecht ins Spiel. Neben der gesetzlichen Regelung des materiellen Rechts gibt es in Österreich auch Regelungen bezüglich des immateriellen Rechts, welches bei Filmen, Musik, Grafik Design und Software greifen.
Sollten Sie also vorhaben, ein T-Shirt bedrucken zu lassen oder Ähnliches, ist es ratsam, sich mit den gesetzlichen Regelungen auseinanderzusetzen. Grundsätzlich gilt, dass alle Werke, ob Bilder, Logos oder Grafiken, unter dem Urheberrecht stehen und somit nicht ohne Weiteres von Dritten für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. Einzig und alleine der Urheber hat das Recht, seine Arbeiten zu vervielfältigen, zu verändern oder im Internet oder anderswo zu verbreiten. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich die Rechte dafür einzuholen, indem man beim Urheber meist kostenpflichtig die Nutzungsrechte bzw. das Lizenzrecht beantragt. Prüfen Sie also, bevor Sie ein T-Shirt bedrucken, die Nutzungsinformationen und besorgen Sie sich das entsprechende Lizenzrecht. Anders ist es noch mal, wenn Sie vorhaben, Arbeiten anderer Urheber zu verändern und dann zu nutzen. Auch hier gilt, dass man dies nicht ohne Weiteres tun kann. Jede Arbeit eines Urhebers darf nur in seiner ursprünglichen Form reproduziert werden, es sei denn, Sie sind im Besitz des Bearbeitungsrechts. Auch dieses müssen Sie beim Urheber beantragen. Sollten Sie auf solch einen Prozess keine Lust haben, sind lizenzfreie Bilder eine Alternative. Diese bekommen Sie kostenlos im Internet auf entsprechende Seiten und können sowohl für kommerzielle und als auch private Zwecke genutzt werden. Auch das Bearbeitungsrecht ist in diesem Fall kein Problem. Sie können lizenzfreie Bilder nach Belieben ändern.
Folgen der Urheberrechtsverletzung
Sollten Sie die gesetzlichen Regelungen nicht beachten und beispielsweise ein T-Shirt bedrucken, ohne sich das Lizenzrecht zu holen, droht Ihnen ein erhebliches Nutzungsentgelt und evtl. sogar eine Schadensersatzforderung des Urhebers. Egal, ob Sie sich zum Zeitpunkt der Nutzung der Arbeiten Ihres Fehlverhaltens bewusst waren oder nicht – der Urheber kann die Entfernung der rechtswidrig genutzten Inhalte sowie die Zahlung eines Nutzenentgeltes verlangen. Ob Ihr Verstoß also aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz erfolgte, ist unwichtig. Die Höhe des Nutzenentgeltes fällt je nach Fall und abhängig von Umfang, Inhalt und Dauer der Veröffentlichung unterschiedlich aus.
Falls Ihnen nachgewiesen werden sollte, dass Sie die rechtswidrige Nutzung erkennen hätten sollen, kann der Urheber von seinem Schadensersatzanspruch Gebrauch machen. In diesem Fall ist es möglich, dass der Geschädigte einen zusätzlichen Betrag als Schadensersatz verlangt. Darüber hinaus folgen natürlich noch die Anwaltskosten. Zuletzt gilt: Sollten Sie durch den Anwalt eines Urhebers einer Urheberrechtsverletzung bezichtigt werden, bleiben Sie nicht untätig, sondern befassen Sie sich zum schnellstmöglichen Zeitpunkt mit dem Abmahnschreiben. Ansonsten könnte nämlich eine Klage folgen. Die folgenden Kosten einer Gerichtsverhandlung fallen in diesem Fall zusätzlich hoch aus.
Der richtige Weg
Um unnötige Anwaltskosten, Schadensersatz, Abmahnungsgebühren und evtl. Gebühren für eingesetzte Gutachter zu sparen, ist es empfehlenswert, immer das Lizenzrecht bzw. das Bearbeitungsrecht zu beantragen. Hierfür gibt es verschiedene Online-Plattformen über die man die Bildrechte erwerben kann – einige Bilder sind sogar kostenfrei. Unser Tipp: https://pixabay.com/de/
Oder Sie nutzen den Grafikservice von ebets – damit machen Sie den ersten korrekten Schritt und Sie erhalten Ihr individuelles Design mit allen Rechten.